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Glossar

Mietpreisbremse

Begrenzt Neu- und Weitervermietung in angespannten Märkten auf ca. 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556g BGB).

Im Detail

In Gebieten mit Mietpreisbremse darf Neuvermietung max. 10 % über ortsüblicher Vergleichsmiete liegen – Ausnahmen bei Modernisierung oder Neubau.

Bestandsmieter sind nicht automatisch geschützt – Mieterhöhung unter § 558 BGB bleibt möglich innerhalb der Kappungsgrenze.

Häufige Fragen zu diesem Begriff

Tippen Sie auf eine Frage – die Antwort erscheint direkt darunter.

Was bewirkt die Mietpreisbremse?

Begrenzt Neu- und Wiedervermietung auf ca. 10 % über ortsüblicher Vergleichsmiete in angespannten Gebieten.

Schützt die Mietpreisbremse Bestandsmieter?

Nein – sie gilt primär bei Neuvermietung. Mieterhöhung nach § 558 BGB bleibt für Bestandsmieter möglich.

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