Kindergeld 2026: der aktuelle Satz
Seit 2025 gilt ein einheitlicher Kindergeldsatz von 259 Euro pro Monat und Kind – auch 2026 unverändert. Für das erste und jedes weitere kindergeldberechtigte Kind gilt derselbe Betrag.
Kindergeld ist eine Leistung nach dem Einkommensteuergesetz und unabhängig vom Elterneinkommen. Es wird von der Familienkasse ausgezahlt, nicht vom Finanzamt.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben in der Regel Eltern, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und für das Kind sorgeberechtigt sind. Das Kind muss unter 18 sein – oder unter 25 bei Ausbildung oder Studium.
Bei getrennt lebenden Eltern wird Kindergeld in der Regel an den Elternteil ausgezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt. Doppelzahlungen sind ausgeschlossen.
Antrag und Auszahlung
Kindergeld beantragen Sie bei der zuständigen Familienkasse (über die Agentur für Arbeit). Nach Geburt reicht oft die Geburtsurkunde; bei älteren Kindern Nachweise über Ausbildung oder Studium.
Die Auszahlung erfolgt monatlich auf Ihr Konto. Rückwirkend können Leistungen in der Regel nur für begrenzte Zeiträume nachgezahlt werden – stellen Sie den Antrag deshalb zeitnah.
Kindergeld vs. Kinderfreibetrag
Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder der steuerliche Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist – Sie erhalten stets die vorteilhaftere Variante. Bei höheren Einkommen kann der Freibetrag überlegen sein.
Kindergeld fließt unabhängig davon monatlich. Der Freibetrag wirkt erst in der Steuererklärung. Beides schließt sich nicht aus; es wird der günstigere Weg gewählt.