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Familie

Kindergeld 2026: 259 € pro Kind

Antrag, Auszahlung, Anspruch und Unterschied zu Kinderzuschlag und Freibeträgen – kompakt für Familien in Deutschland.

7 Min. Lesezeit·Stand Januar 2026·1 Quellen

Redaktion & Vertrauen

  • Redaktionell geprüft · Stand 2026
  • 1 offizielle Quelle verlinkt
  • 2 häufig gestellte Fragen beantwortet

Veröffentlicht am 20. Januar 2026. Mehr zur Redaktion und zum Impressum.

Kindergeld 2026: der aktuelle Satz

Seit 2025 gilt ein einheitlicher Kindergeldsatz von 259 Euro pro Monat und Kind – auch 2026 unverändert. Für das erste und jedes weitere kindergeldberechtigte Kind gilt derselbe Betrag.

Kindergeld ist eine Leistung nach dem Einkommensteuergesetz und unabhängig vom Elterneinkommen. Es wird von der Familienkasse ausgezahlt, nicht vom Finanzamt.

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben in der Regel Eltern, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und für das Kind sorgeberechtigt sind. Das Kind muss unter 18 sein – oder unter 25 bei Ausbildung oder Studium.

Bei getrennt lebenden Eltern wird Kindergeld in der Regel an den Elternteil ausgezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt. Doppelzahlungen sind ausgeschlossen.

Antrag und Auszahlung

Kindergeld beantragen Sie bei der zuständigen Familienkasse (über die Agentur für Arbeit). Nach Geburt reicht oft die Geburtsurkunde; bei älteren Kindern Nachweise über Ausbildung oder Studium.

Die Auszahlung erfolgt monatlich auf Ihr Konto. Rückwirkend können Leistungen in der Regel nur für begrenzte Zeiträume nachgezahlt werden – stellen Sie den Antrag deshalb zeitnah.

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder der steuerliche Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist – Sie erhalten stets die vorteilhaftere Variante. Bei höheren Einkommen kann der Freibetrag überlegen sein.

Kindergeld fließt unabhängig davon monatlich. Der Freibetrag wirkt erst in der Steuererklärung. Beides schließt sich nicht aus; es wird der günstigere Weg gewählt.

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Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Gilt 259 € auch für das erste Kind?

Ja. Seit der Kindergeldreform gibt es keinen gestaffelten Satz mehr – jedes kindergeldberechtigte Kind erhält 259 Euro monatlich.

Muss ich Kindergeld versteuern?

Kindergeld selbst ist steuerfrei. Es erhöht aber indirekt die Steuerlast, weil der Kinderfreibetrag gegen gerechnet wird. In der Praxis erhalten Sie dennoch die für Sie günstigere Variante.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).

Hinweis zur inhaltlichen Einordnung

Dieser Ratgeber auf DirektBerechnen.de fasst allgemein gültige Regeln und öffentliche Informationen verständlich zusammen. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Behörden. Gesetzliche Änderungen können kurzfristig eintreten – prüfen Sie verbindliche Auskünfte immer bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Ratgeber auf DirektBerechnen.de dienen der unverbindlichen Orientierung. Für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich an Fachpersonen oder die zuständigen Behörden.