Ausführlicher Ratgeber
Ratgeber & Hintergrund
Pflegegeld und Pflegesachleistung
Die Pflegeversicherung zahlt bei Pflegebedürftigkeit ambulant zwei Leistungsarten: Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige und Pflegesachleistung für professionelle Pflegekräfte.
Sie können beides kombinieren – das Pflegegeld sinkt dann anteilig, wenn Sie Sachleistungen in Anspruch nehmen.
Leistungen nach Pflegegrad 2026
Pflegegrad 2: bis 347 € Pflegegeld oder 796 € Sachleistung. Pflegegrad 3: 599 € / 1.497 €. Pflegegrad 4: 800 € / 1.859 €. Pflegegrad 5: 990 € / 2.299 € monatlich.
Zusätzlich erhalten alle Pflegegrade den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für Angebote zur Entlastung.
Pflegegrad 1 – Sonderfall
In Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Angehörige erhalten keinen direkten Geldzuschuss – aber Entlastungsleistungen und Beratung.
Der Entlastungsbetrag von 131 € unterstützt z. B. Tagespflege oder haushaltsnahe Dienstleistungen.
Antrag und Begutachtung
Pflegebedürftigkeit stellt der Medizinische Dienst (MDK) fest. Antrag bei der Pflegekasse – oft über die Krankenkasse.
Nach Bewilligung werden Leistungen monatlich ausgezahlt bzw. mit dem Pflegedienst verrechnet.