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Brutto-Netto-Rechner 2026: Was bleibt vom Gehalt?
Der Brutto-Netto-Rechner zeigt, wie viel von Ihrem Bruttogehalt nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen auf dem Konto landet.
Für 2026 gelten aktualisierte Beitragssätze und Steuertarife. Der Rechner liefert eine realistische Orientierung – besonders bei Gehaltsverhandlungen, Jobwechseln oder der Planung Ihres Haushaltsbudgets.
Sozialabgaben 2026 im Überblick
Arbeitnehmer zahlen anteilig Rentenversicherung (9,3 %), Krankenversicherung (7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, typisch gesamt ca. 8,55–8,65 %), Pflegeversicherung (3,4 % gesamt, Arbeitnehmeranteil ca. 1,7–1,875 % je nach Kinderstatus) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %).
Die Beiträge werden bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Darüber hinausgehende Gehaltsteile sind beitragsfrei, unterliegen aber weiterhin der Lohnsteuer.
Lohnsteuer und Steuerklassen
Die Lohnsteuer wird progressiv auf das zu versteuernde Einkommen erhoben. Der Grundfreibetrag sorgt dafür, dass ein Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Die Steuerklasse bestimmt, wie viel monatlich einbehalten wird.
Steuerklasse I gilt für Ledige, III/V für Ehepaare mit unterschiedlichen Einkommen, IV für gleich verdienende Ehepartner, VI für Nebenjobs. Ein Wechsel kann das monatliche Netto spürbar verändern – ohne dass sich das Brutto ändert.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer) entfällt für die meisten Arbeitnehmer seit 2021. Nur bei sehr hohen Einkommen kann er weiterhin anfallen.
Kirchensteuerpflichtige zahlen zusätzlich 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % (übrige Länder) der Lohnsteuer an ihre Religionsgemeinschaft.
Brutto-Netto-Rechner richtig nutzen
Für möglichst realistische Ergebnisse sollten Sie Ihre tatsächliche Steuerklasse, Ihr Bundesland und ob Sie kirchensteuerpflichtig sind korrekt angeben.
Vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrer Lohnabrechnung: Abweichungen entstehen oft durch Firmenwagen, vermögenswirksame Leistungen, Essensmarken, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte oder betriebliche Altersvorsorge.
Wann lohnt sich ein Vergleich?
Vor einem Jobwechsel: Gleichen Sie Angebote mit unterschiedlichem Brutto über den Netto-Wert ab – der Unterschied kann mehrere hundert Euro monatlich betragen.
Bei Gehaltsverhandlungen: Argumentieren Sie mit dem Netto-Effekt, nicht nur mit der Brutto-Summe.
Bei Teilzeit oder Minijob: Prüfen Sie, ob sich Mehrarbeit oder ein Stellenwechsel finanziell lohnt – der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde.