Was ist die Pendlerpauschale?
Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendlerpauschale) ist ein pauschaler Abzug für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie mindert das zu versteuernde Einkommen – unabhängig davon, ob Sie Auto, Bahn oder Fahrrad nutzen.
2026 beträgt der Satz für die ersten 20 Kilometer (einfache Strecke) 0,30 Euro pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer gelten 0,38 Euro pro Kilometer – seit 2024 dauerhaft.
So wird gerechnet
Es zählt die kürzeste Straßenverbindung – nicht Ihre tatsächliche Route. Die einfache Entfernung multiplizieren Sie mit den Arbeitstagen im Jahr (in der Regel bis zu 230 Tage, abzüglich Urlaub, Krankheit, Homeoffice-Tage ohne Wegfahrt).
Beispiel: 15 km einfache Strecke × 230 Tage × 0,30 € = 1.035 € Werbungskosten pro Jahr allein aus der Entfernungspauschale.
Homeoffice und Wechsel der Tätigkeitsstätte
Arbeiten Sie regelmäßig im Homeoffice, entfällt an diesen Tagen der Weg zur Arbeit – die Pendlerpauschale gilt nur für tatsächliche Anfahrten. Das Homeoffice-Pauschale (bis 6 €/Tag, max. 210 Tage) ist eine separate Regelung.
Wechseln Sie den Arbeitsort oder ziehen Sie um, kann sich die Entfernung ändern. Dokumentieren Sie Kilometerstände oder nutzen Sie Karten-Tools als Nachweis für das Finanzamt.
ÖPNV und Firmenwagen
Bei ausschließlicher Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs können Sie alternativ die tatsächlichen Kosten absetzen, wenn diese höher sind als die Pauschale – Nachweise erforderlich.
Nutzen Sie einen Firmenwagen zur privaten Mitbenutzung, gelten besondere Regeln; die Pendlerpauschale wird dann oft durch die 1-%-Regelung ersetzt oder eingeschränkt.