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Steuern

Pendlerpauschale richtig absetzen

Entfernungspauschale mit 0,30 € und 0,38 € pro Kilometer, Arbeitstage, Homeoffice und Fahrtkosten in der Steuererklärung.

9 Min. Lesezeit·Stand Februar 2026·1 Quellen

Redaktion & Vertrauen

  • Redaktionell geprüft · Stand 2026
  • 1 offizielle Quelle verlinkt
  • 2 häufig gestellte Fragen beantwortet

Veröffentlicht am 1. Februar 2026. Mehr zur Redaktion und zum Impressum.

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendlerpauschale) ist ein pauschaler Abzug für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie mindert das zu versteuernde Einkommen – unabhängig davon, ob Sie Auto, Bahn oder Fahrrad nutzen.

2026 beträgt der Satz für die ersten 20 Kilometer (einfache Strecke) 0,30 Euro pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer gelten 0,38 Euro pro Kilometer – seit 2024 dauerhaft.

So wird gerechnet

Es zählt die kürzeste Straßenverbindung – nicht Ihre tatsächliche Route. Die einfache Entfernung multiplizieren Sie mit den Arbeitstagen im Jahr (in der Regel bis zu 230 Tage, abzüglich Urlaub, Krankheit, Homeoffice-Tage ohne Wegfahrt).

Beispiel: 15 km einfache Strecke × 230 Tage × 0,30 € = 1.035 € Werbungskosten pro Jahr allein aus der Entfernungspauschale.

Homeoffice und Wechsel der Tätigkeitsstätte

Arbeiten Sie regelmäßig im Homeoffice, entfällt an diesen Tagen der Weg zur Arbeit – die Pendlerpauschale gilt nur für tatsächliche Anfahrten. Das Homeoffice-Pauschale (bis 6 €/Tag, max. 210 Tage) ist eine separate Regelung.

Wechseln Sie den Arbeitsort oder ziehen Sie um, kann sich die Entfernung ändern. Dokumentieren Sie Kilometerstände oder nutzen Sie Karten-Tools als Nachweis für das Finanzamt.

ÖPNV und Firmenwagen

Bei ausschließlicher Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs können Sie alternativ die tatsächlichen Kosten absetzen, wenn diese höher sind als die Pauschale – Nachweise erforderlich.

Nutzen Sie einen Firmenwagen zur privaten Mitbenutzung, gelten besondere Regeln; die Pendlerpauschale wird dann oft durch die 1-%-Regelung ersetzt oder eingeschränkt.

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Zum Pendlerpauschale

Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Kann ich die Pendlerpauschale ohne Auto nutzen?

Ja. Die Pauschale ist bewusst verkehrsmittelunabhängig. Auch Radfahrer und Bahnpendler profitieren, sofern sie regelmäßig zur ersten Tätigkeitsstätte fahren.

Wo trage ich die Pendlerpauschale ein?

In der Einkommensteuererklärung unter Werbungskosten (Anlage N). Viele Steuerprogramme fragen Entfernung und Arbeitstage ab und berechnen den Betrag automatisch.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).

Hinweis zur inhaltlichen Einordnung

Dieser Ratgeber auf DirektBerechnen.de fasst allgemein gültige Regeln und öffentliche Informationen verständlich zusammen. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Behörden. Gesetzliche Änderungen können kurzfristig eintreten – prüfen Sie verbindliche Auskünfte immer bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Ratgeber auf DirektBerechnen.de dienen der unverbindlichen Orientierung. Für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich an Fachpersonen oder die zuständigen Behörden.