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Ratgeber & Hintergrund
Elterngeld 2026: Basis und Plus im Überblick
Basiselterngeld beträgt 65–67 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € monatlich. Geringverdiener (unter 1.000 € netto) erhalten bis zu 100 % des Nettoeinkommens.
Elterngeld Plus halbiert den monatlichen Betrag (mindestens 150 €, höchstens 900 €), verlängert die Bezugsdauer aber auf bis zu 28 Monate – ideal für längere Teilzeit nach der Geburt.
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Grundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt. Aus diesem Betrag werden 65 % (bzw. 67 % bei Mehrlingen) berechnet – abzüglich eines pauschalen Abzugs für Steuern und Sozialabgaben.
Ein Elterngeldrechner der Elterngeldstelle (BMFSFJ) liefert die exakte Höhe. Unser Rechner gibt eine Orientierung auf Basis Ihrer Nettoangabe.
Partnerschaftsbonus und Aufteilung
Wenn beide Eltern Elterngeld beziehen, können zwei zusätzliche Monate (Basis) bzw. vier Monate (Plus) gewährt werden – der Partnerschaftsbonus.
Voraussetzung: Jeder Elternteil bezieht mindestens 2 Monate (Basis) bzw. 4 Monate (Plus) und arbeitet während des Bonuszeitraums 24–32 Stunden pro Woche.
Elterngeld und Erwerbstätigkeit
Während des Elterngeldbezugs dürfen Sie bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Das Elterngeld wird um den Erwerbseinkommen-Anteil über 32 Stunden hinaus gekürzt – bei Teilzeit bis 32 h in der Regel nicht.
Elterngeld Plus ist besonders attraktiv bei Teilzeit: Sie erhalten länger Unterstützung bei reduziertem monatlichem Betrag.
Antrag und Fristen
Elterngeld muss bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden – in der Regel beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt. Antragstellung möglich bis spätestens drei Monate nach Ende des Bezugsmonats.
Unterlagen: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, Bescheinigung der Krankenkasse. Beantragen Sie rechtzeitig – rückwirkende Auszahlung ist nur drei Monate möglich.
Elterngeld und Steuer
Elterngeld ist steuerpflichtiges Einkommen und muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt – die Steuerlast kann steigen, ohne dass sich der Steuersatz des Elterngeldes ändert.
Elterngeld und Kindergeld (259 € pro Kind, Stand 2026) werden getrennt gezahlt und sind unabhängig voneinander.