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Auto & Mobilität

Pendlerpauschale Rechner 2026 – Werbungskosten

Pendlerpauschale berechnen: Entfernung zur Arbeit, Arbeitstage und Steuerersparnis – für 2026.

Quelle: Entfernungspauschale – BMF (Bundesministerium der Finanzen) · +1 weitere unten

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25 km

Üblich: ca. 220–230 Tage (5-Tage-Woche minus Urlaub/Feiertage)

Pendlerpauschale pro Jahr

Werte 2026

1.817,00 €

25 km einfache Strecke · 230 Tage

Pro Arbeitstag

7,90 €

0,30 €/km (bis 20 km), danach 0,38 €

Entfernung

25 km

Arbeitstage

230

Tagespauschale

7,90 €

Jahresbetrag

1.817,00 €

Häufig als Nächstes

Hinweis: Dieser Rechner dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen auf Basis der Gesetze und Werte für das Jahr 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.

Schritt für Schritt

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1

    Entfernung zur Arbeit eingeben

    Tragen Sie die kürzeste Straßenverbindung zur ersten Tätigkeitsstätte in Kilometern ein – einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg. Maßgeblich ist die Entfernung am 1. Januar des Jahres oder am ersten Arbeitstag.

  2. 2

    Arbeitstage pro Jahr setzen

    Geben Sie an, an wie vielen Tagen Sie im Jahr zur Arbeit pendeln. Üblich sind 220–230 Tage bei Vollzeit (abzüglich Urlaub, Feiertage, Krankheit, Homeoffice-Tage ohne Pendeln).

  3. 3

    Pendlerpauschale berechnen lassen

    Der Rechner wendet die Entfernungspauschale an: 0,30 € pro km für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. Kilometer – je Arbeitstag und einfache Strecke.

  4. 4

    Steuerliche Wirkung einschätzen

    Die Entfernungspauschale mindert als Werbungskosten Ihr zu versteuerndes Einkommen in der Steuererklärung (Anlage N). Der tatsächliche Steuervorteil hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab.

Ausführlicher Ratgeber

Ratgeber & Hintergrund

Entfernungspauschale 2026: 0,30 € und 0,38 € pro Kilometer

Seit dem 1. Januar 2024 gelten 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer – je Arbeitstag und einfache Strecke zur ersten Tätigkeitsstätte. Die erhöhten Sätze gelten unbefristet weiter.

Beispiel: 30 km Entfernung → (20 × 0,30 €) + (10 × 0,38 €) = 9,80 € pro Arbeitstag, ca. 2.156 € bei 220 Arbeitstagen.

Was zählt als Entfernung?

Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – unabhängig vom Verkehrsmittel (Auto, Bahn, Fahrrad, zu Fuß).

Nur der Weg zur ersten Tätigkeitsstätte zählt. Fahrten zu Nebentätigkeiten, Kunden oder zwischen zwei Arbeitsstätten sind gesondert zu behandeln.

Homeoffice und Pendlerpauschale

An Tagen im Homeoffice entfällt die Entfernungspauschale – es sei denn, Sie pendeln trotzdem zur Betriebsstätte. Stattdessen können Sie die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 210 Tage, also bis 1.260 €) geltend machen.

Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale schließen sich am selben Tag aus.

In der Steuererklärung geltend machen

Die Entfernungspauschale wird in Anlage N (oder N-Doppel bei mehreren Arbeitgebern) als Werbungskosten eingetragen. Sie mindert das zu versteuernde Einkommen – nicht die Lohnsteuer direkt.

Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % und 2.000 € Pendlerpauschale sparen Sie ca. 600 € Steuern. Arbeitnehmer mit Lohnsteuerabzug erhalten die Erstattung oft über die Steuererklärung.

Pendlerpauschale vs. Fahrtkosten

In den meisten Fällen ist die Entfernungspauschale günstiger als die Absetzung tatsächlicher Fahrtkosten (Benzin, Bahnticket). Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht – die Pauschale ist verbindlich.

Ausnahme: Bei sehr kurzen Strecken und teurem ÖPNV kann die Pauschale dennoch höher sein als die tatsächlichen Kosten.

Besonderheiten: Firmenwagen, Dienstreisen, E-Auto

Bei einem Firmenwagen, den der Arbeitgeber überwiegend privat nutzen lässt, entfällt die Pendlerpauschale für die Fahrten zur Arbeit – es sei denn, der Arbeitgeber versteuert die Fahrten nicht pauschal.

Für Dienstreisen (nicht Weg zur ersten Tätigkeitsstätte) gelten die Reisekostenregelungen. Ein E-Auto ändert nichts an der Höhe der Entfernungspauschale.

Ausführliche Erklärung im Ratgeber

Entfernungspauschale, Homeoffice und Steuererklärung: Pendlerpauschale-Ratgeber.

Pendlerpauschale richtig absetzen

Typische Fehler bei der Berechnung

  • Hin- und Rückweg doppelt zählen – es gilt die einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte.
  • Homeoffice-Tage mit voller Pendlerpauschale rechnen – ohne Anfahrt entfällt der Tag.
  • Fahrtkosten mit Pendlerpauschale verwechseln – Werbungskosten sind pauschal, unabhängig vom Auto.

Rechenbeispiel: Petra L. aus Bonn

Petra fährt 22 km einfache Strecke, 220 Arbeitstage im Jahr. Der Rechner: 20 × 220 × 0,30 € + 2 × 220 × 0,38 € = 1.487 € Werbungskosten aus Entfernungspauschale.

Das mindert das zu versteuernde Einkommen – nicht automatisch die monatliche Lohnsteuer. Die Wirkung zeigt sich in der Steuererklärung.

Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung – Ihre Werte geben Sie oben im Rechner ein.

Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer – je Arbeitstag und einfache Strecke zur ersten Tätigkeitsstätte. Die Sätze gelten seit 2024 unbefristet und sind 2026 unverändert.

Zählt auch die Rückfahrt?

Nein. Es wird nur die einfache Entfernung zur Arbeit berücksichtigt – unabhängig davon, ob Sie mit Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß pendeln. Hin- und Rückweg werden nicht verdoppelt.

Wie viele Arbeitstage soll ich angeben?

Typisch 220–230 Tage bei Vollzeit: ca. 250 Arbeitstage minus 30 Urlaubstage minus Feiertage und Krankheitstage. Homeoffice-Tage ohne Pendeln zählen nicht. Tragen Sie nur Tage ein, an denen Sie tatsächlich zur Betriebsstätte pendeln.

Kann ich Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale kombinieren?

Ja, aber nicht am selben Tag. An Bürotagen: Entfernungspauschale. An Homeoffice-Tagen: 6 € Homeoffice-Pauschale (max. 210 Tage/Jahr). Beides zusammen kann die Werbungskosten deutlich erhöhen.

Muss ich Belege für die Pendlerpauschale einreichen?

Nein. Die Entfernungspauschale ist eine Pauschale – Sie müssen weder Fahrkarten noch Tankbelege vorlegen. Geben Sie in der Steuererklärung Entfernung und Arbeitstage an. Bei Prüfung kann das Finanzamt die Entfernung nachvollziehen.

Was ist der Unterschied zur Entfernungspauschale?

Pendlerpauschale und Entfernungspauschale bezeichnen dasselbe: die steuerliche Pauschale nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Der umgangssprachliche Begriff „Pendlerpauschale“ ist gebräuchlich.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).