Ausführlicher Ratgeber
Ratgeber & Hintergrund
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Landessteuer auf den Erwerb von Grundstücken und Immobilien. Sie fällt beim Kauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines unbebauten Grundstücks an.
Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis aus dem notariellen Kaufvertrag. Neben dem Kaufpreis können unter Umständen übernommene Schulden oder bestimmte Sonderfälle die Bemessung verändern.
Steuersätze nach Bundesland 2026
Die Sätze reichen von 3,5 % in Bayern und Sachsen bis 6,5 % in Nordrhein-Westfalen, Saarland, Brandenburg und Schleswig-Holstein. Berlin und Hessen liegen bei 6,0 %.
Politische Änderungen sind möglich – unser Rechner nutzt die aktuell geltenden Sätze für 2026.
Wann und wie wird gezahlt?
Nach Beurkundung meldet der Notar den Kauf ans Finanzamt. Sie erhalten einen Steuerbescheid mit Frist zur Zahlung.
Erst nach Nachweis der gezahlten Grunderwerbsteuer erfolgt in der Regel die Eintragung ins Grundbuch und die Auszahlung des Kaufpreises.
Ausnahmen und Sonderfälle
Erwerb im engen Familienkreis, bestimmte Erbschaften oder sanierungsbedürftige Neubauten können unter Voraussetzungen steuerfrei oder ermäßigt sein.
Der Rechner bildet den Standardfall „Kauf von Dritten“ ab – bei Schenkung innerhalb der Familie bitte das Finanzamt fragen.
Einordnung in die Kaufnebenkosten
Bei 350.000 € Kaufpreis und 6,5 % Steuer sind allein 22.750 € fällig – oft mehr als Notar und Grundbuch zusammen.
Planen Sie insgesamt 10–15 % Nebenkosten ein. Unser Notarkosten-Rechner kombiniert alle Posten.