Pflichtkosten beim Kauf
Ein Immobilienkauf in Deutschland muss notariell beurkundet werden. Der Notar bereitet den Vertrag vor, beurkundet ihn und betreut den Vollzug (Eigentumswechsel, Auszahlung Kaufpreis, Grundschuld).
Parallel werden Eintragungen im Grundbuch vorgenommen – Eigentum auf den Käufer, ggf. Grundschuld zugunsten der Bank.
Notar vs. Grundbuch vs. Steuer
Notargebühren richten sich nach dem Kaufpreis (Geschäftswert) und sind gesetzlich festgelegt. Auf Notarleistungen fällt 19 % Umsatzsteuer an.
Grundbuchkosten sind gesondert und werden an das Grundbuchamt gezahlt. Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer – Sätze von 3,5 % bis 6,5 % je nach Bundesland.
Finanzierung und Grundschuld
Nehmen Sie ein Darlehen auf, bestellt die Bank eine Grundschuld. Deren Eintragung kostet extra – bezogen auf die Darlehenssumme, nicht den Kaufpreis.
Im Notarkosten-Rechner Darlehenssumme eintragen oder 0 bei Barkauf – sonst wird die Grundschuldgebühr zu hoch kalkuliert.
Makler und weitere Posten
Die Maklerprovision (häufig 3,57 % inkl. MwSt. je Partei in vielen Regionen) ist nicht Teil der Notarkosten. Sie wird separat verhandelt und fällig.
Renovierung, Umzug, neue Möbel und Rücklagen für Nebenkosten kommen obendrauf – unser Nebenkosten-Rechner hilft bei laufenden Wohnkosten.
Eigenkapital richtig planen
Banken verlangen oft Eigenkapital in Höhe von 10–20 % des Kaufpreises plus Nachweis für Nebenkosten. Rechnen Sie mit dem Gesamtbetrag aus dem Rechner, nicht nur dem Kaufpreis.