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Stundenlohn aus Gehalt berechnen – so geht's
Der Stundenlohn ergibt sich aus dem Monatsbrutto geteilt durch die monatlichen Arbeitsstunden. Die Formel lautet: Brutto ÷ (Wochenstunden × 52 ÷ 12).
Der Rechner liefert eine Orientierung für Vollzeit und Teilzeit – auf Bruttobasis und ohne Abzüge für Steuern und Sozialversicherung.
Die Berechnungsformel im Detail
Ein Kalenderjahr hat 52 Wochen, ein Monat im Durchschnitt 4,33 Wochen (52 ÷ 12). Bei 40 Wochenstunden sind das ca. 173,3 Stunden pro Monat.
Beispiel: 3.500 € Monatsbrutto bei 40 h/Woche → 3.500 € ÷ 173,3 h ≈ 20,20 € brutto pro Stunde.
Brutto oder Netto?
Gehaltsangaben in Stellenanzeigen und Arbeitsverträgen sind in der Regel Bruttowerte. Der Netto-Stundenlohn liegt je nach Steuerklasse und Sozialabgaben deutlich darunter.
Für einen realistischen Vergleich zweier Jobangebote sollten Sie immer den Netto-Wert betrachten – unser Brutto-Netto-Rechner hilft dabei.
Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 € brutto pro Stunde. Ab 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren – auch Minijobber und Auszubildende nach der Ausbildungszeit. Prüfen Sie, ob Ihr berechneter Stundenlohn darüber liegt.
Stundenlohn bei Teilzeit und Minijob
Bei Teilzeit ändert sich nur die Wochenarbeitszeit, nicht die Formel. Ein 30-Stunden-Job mit 2.800 € brutto ergibt einen höheren Stundenlohn als Vollzeit mit gleichem Monatsgehalt.
Beim Minijob (geringfügige Beschäftigung) gilt 2026 eine Verdienstgrenze von 556 € monatlich. Der Stundenlohn muss dennoch mindestens 13,90 € betragen.
Stundenlohn in Gehaltsverhandlungen
Viele Tarifverträge und Branchen verhandeln in Stundenlöhnen statt Monatsgehältern. Der Rechner hilft, ein Monatsgehalt in einen vergleichbaren Stundenlohn umzurechnen.
Achten Sie auf Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), die den effektiven Stundenlohn erhöhen können, wenn sie nicht im Monatsbrutto enthalten sind.