Was steht im Arbeitsvertrag?
Die meisten Verträge nennen Urlaubstage für Vollzeit – 28, 30 oder tariflich mehr. Das ist Ihr Ausgangswert, sofern nicht unter dem gesetzlichen Minimum.
Bei Teilzeit wird dieser Wert gekürzt: gleicher Anteil wie Ihre Arbeitstage im Vergleich zur Vollzeit.
Gesetzlicher Mindesturlaub
20 Tage bei 5-Tage-Woche, 24 Tage bei 6-Tage-Woche – unabhängig davon, ob im Vertrag weniger steht.
Formel: 24 × Ihre Arbeitstage ÷ 6. Der Urlaubstage-Rechner setzt automatisch das höhere von Vertrag und Minimum.
Anteilig im ersten Jahr
Starten Sie mitten im Jahr, steht oft nur ein Zwölftel pro Kalendermonat zu – Eintritt im April bedeutet 9/12 des Jahresanspruchs.
Die sechsmonatige Wartezeit (§ 4 BUrlG) kann den tatsächlichen Urlaubsbezug verzögern – klären Sie das mit HR.
Resturlaub nicht verschenken
Nicht genommener Urlaub verfällt oft am 31. März – wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf die Frist hingewiesen hat.
Planen Sie Resttage vor Jahresende; der Rechner zeigt verbleibende Tage nach bereits genommenem Urlaub.