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Arbeit & Gehalt

Urlaubsanspruch berechnen & durchsetzen

Mindesturlaub, Teilzeit, Anteilsrechnung bei Eintritt und Resturlaub – praxisnah nach BUrlG.

9 Min. Lesezeit·Stand April 2026·1 Quellen

Redaktion & Vertrauen

  • Redaktionell geprüft · Stand 2026
  • 1 offizielle Quelle verlinkt
  • 2 häufig gestellte Fragen beantwortet

Veröffentlicht am 8. April 2026. Mehr zur Redaktion und zum Impressum.

Was steht im Arbeitsvertrag?

Die meisten Verträge nennen Urlaubstage für Vollzeit – 28, 30 oder tariflich mehr. Das ist Ihr Ausgangswert, sofern nicht unter dem gesetzlichen Minimum.

Bei Teilzeit wird dieser Wert gekürzt: gleicher Anteil wie Ihre Arbeitstage im Vergleich zur Vollzeit.

Gesetzlicher Mindesturlaub

20 Tage bei 5-Tage-Woche, 24 Tage bei 6-Tage-Woche – unabhängig davon, ob im Vertrag weniger steht.

Formel: 24 × Ihre Arbeitstage ÷ 6. Der Urlaubstage-Rechner setzt automatisch das höhere von Vertrag und Minimum.

Anteilig im ersten Jahr

Starten Sie mitten im Jahr, steht oft nur ein Zwölftel pro Kalendermonat zu – Eintritt im April bedeutet 9/12 des Jahresanspruchs.

Die sechsmonatige Wartezeit (§ 4 BUrlG) kann den tatsächlichen Urlaubsbezug verzögern – klären Sie das mit HR.

Resturlaub nicht verschenken

Nicht genommener Urlaub verfällt oft am 31. März – wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf die Frist hingewiesen hat.

Planen Sie Resttage vor Jahresende; der Rechner zeigt verbleibende Tage nach bereits genommenem Urlaub.

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Urlaubstage-Rechner – kostenlos & ohne Anmeldung

Berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch nach Vertrag, Teilzeit und Beschäftigungsmonaten – inkl. gesetzlichem Mindesturlaub.

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Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Bekomme ich bei 20-Stunden-Woche weniger Urlaub?

Weniger Urlaubstage insgesamt, aber pro Urlaubstag dieselbe „Freizeit“ wie Vollzeit – Sie verbrauchen nur die Tage, an denen Sie arbeiten würden.

Was zählt als voller Monat?

Oft gilt: Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Monat, zählt der ganze Kalendermonat – Details stehen im Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).

Hinweis zur inhaltlichen Einordnung

Dieser Ratgeber auf DirektBerechnen.de fasst allgemein gültige Regeln und öffentliche Informationen verständlich zusammen. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Behörden. Gesetzliche Änderungen können kurzfristig eintreten – prüfen Sie verbindliche Auskünfte immer bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Ratgeber auf DirektBerechnen.de dienen der unverbindlichen Orientierung. Für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich an Fachpersonen oder die zuständigen Behörden.