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Arbeit & Gehalt

Steuerklassen erklärt: Welche passt zu Ihnen?

Steuerklasse I bis VI im Überblick – Faktoren für Singles, Paare und Nebenjobs. Wann sich ein Wechsel lohnt.

8 Min. Lesezeit·Stand Januar 2026·1 Quellen

Redaktion & Vertrauen

  • Redaktionell geprüft · Stand 2026
  • 1 offizielle Quelle verlinkt
  • 2 häufig gestellte Fragen beantwortet

Veröffentlicht am 15. Januar 2026. Mehr zur Redaktion und zum Impressum.

Was sind Steuerklassen?

Steuerklassen bestimmen, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber monatlich einbehält. Sie sind kein endgültiger Steuersatz, sondern ein Vorschuss auf Ihre jährliche Einkommensteuer. Am Jahresende gleicht das Finanzamt alles in der Steuererklärung ab.

In Deutschland gibt es die Klassen I, II, III, IV, V und VI. Welche Klasse gilt, hängt von Familienstand, Ehepartner-Einkommen und Nebenbeschäftigungen ab.

Steuerklasse I – Alleinstehend

Klasse I ist die Standardklasse für Ledige, Geschiedene und dauernd Getrenntlebende ohne Kinder. Der Freibetrag entspricht dem Grundfreibetrag. Wer keine weiteren Besonderheiten hat, startet hier.

Steuerklasse II – Alleinerziehend

Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind können Klasse II beantragen. Sie enthält den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und senkt die monatliche Lohnsteuer spürbar gegenüber Klasse I.

Steuerklassen III, IV und V – Verheiratete

Verheiratete Paare wählen gemeinsam eine Kombination. Klassen III/V eignet sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient: Der Besserverdiener nutzt III (höherer Freibetrag), der andere V. Klasse IV/IV ist die faire Aufteilung bei ähnlichen Gehältern.

IV/IV mit Faktor vermeidet Nachzahlungen, wenn beide ähnlich verdienen, aber unterschiedliche Zusatzfreibeträge haben. Der Faktor wird vom Finanzamt berechnet und berücksichtigt Sonderausgaben und Freibeträge.

Steuerklasse VI – Zweitjob

Bei einer zweiten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gilt automatisch Klasse VI – ohne Grundfreibetrag. Deshalb wirkt der Nettolohn im Nebenjob oft überraschend niedrig. Wer nur einen Job hat, sollte nie in Klasse VI laufen.

Wann lohnt ein Wechsel?

Ein Wechsel lohnt sich bei Heirat, Trennung, Geburt eines Kindes oder deutlich geänderten Einkommensverhältnissen. Antrag stellen Sie beim Finanzamt; der Arbeitgeber setzt die neue Klasse im Folgemonat um.

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Häufig gestellte Fragen

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Kann ich die Steuerklasse jederzeit wechseln?

Grundsätzlich ja, sofern ein sachlicher Grund vorliegt (z. B. Heirat). Ein Wechsel der Ehegatten-Kombination ist meist einmal pro Jahr möglich. Das Finanzamt entscheidet über Anträge.

Ist Steuerklasse III immer besser?

Nein. Klasse III entlastet den Besserverdiener monatlich, der Partner in Klasse V zahlt dafür mehr ein. In Summe ist die Ehe oft steuerlich günstiger (Ehegattensplitting), aber die Verteilung auf die Monate ist ungleich.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).

Hinweis zur inhaltlichen Einordnung

Dieser Ratgeber auf DirektBerechnen.de fasst allgemein gültige Regeln und öffentliche Informationen verständlich zusammen. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Behörden. Gesetzliche Änderungen können kurzfristig eintreten – prüfen Sie verbindliche Auskünfte immer bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Ratgeber auf DirektBerechnen.de dienen der unverbindlichen Orientierung. Für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich an Fachpersonen oder die zuständigen Behörden.