Vom Brutto zum Netto
Ihr Arbeitsvertrag nennt das Bruttogehalt. Davon gehen vor der Auszahlung Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge ab. Was auf dem Konto landet, ist das Netto.
Die Abzüge sind gesetzlich geregelt. Arbeitgeber führen Steuern und Sozialbeiträge ans Finanzamt bzw. an Krankenkassen und Rentenversicherung ab – Sie sehen die Beträge auf der Lohnabrechnung.
Sozialversicherung 2026
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Beiträge werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) berechnet – darüber hinaus fällt kein weiterer SV-Anteil an.
Die Pflegeversicherung enthält einen kinderlosen Zuschlag für Pflegeversicherte ab 23 Jahren ohne Kinder. Mit Kindern entfällt dieser Zuschlag in der Regel.
Lohnsteuer und Steuerklassen
Die Lohnsteuer folgt dem Einkommensteuertarif (§ 32a EStG), monatlich anteilig über die Steuerklasse. Wer in Klasse I ohne Freibeträge ist, zahlt bei gleichem Brutto mehr ein als jemand in Klasse III mit Splitting-Vorteil.
Solidaritätszuschlag fällt nur an, wenn die Lohnsteuer eine bestimmte Schwelle überschreitet – für die meisten Normalverdiener ist er 2026 entfallen oder minimal.
Typische Fehleinschätzungen
Ein Gehaltserhöhung von 100 € brutto bedeutet selten 100 € netto mehr – durch progressive Steuer und BBG-Effekte bleibt oft weniger übrig. Umgekehrt kann ein Jobwechsel mit höherem Brutto durch andere Steuerklasse oder Zusatzbeiträge der Krankenkasse weniger netto bringen als erwartet.
Rechnen Sie deshalb konkret nach: Unser Brutto-Netto-Rechner nutzt die Tarife und Beitragssätze 2026 und berücksichtigt Steuerklasse, Bundesland und Kirchensteuer.