Ablauf bei längerer Krankheit
Woche 1–6: Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (ca. 100 % des Gehalts). Ab Woche 7: Krankengeld der Krankenkasse, wenn weiter arbeitsunfähig.
Sie müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig einreichen – sonst drohen Lohnabzüge oder Leistungsausfall.
Berechnung
Pro Kalendertag: der niedrigere Betrag aus 70 % Brutto- und 90 % Nettoentgelt. Bei hohem Gehalt begrenzt die Beitragsbemessungsgrenze den maßgeblichen Lohn.
Unser Krankengeld-Rechner zeigt Tages- und Gesamtbetrag für Ihre Eingaben – ohne Krankenkassen-Login.