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Arbeit & Gehalt

Bürgergeld 2026: Regelsätze & Antrag

Regelbedarf, KdU, Bedarfsgemeinschaft und Einkommensanrechnung – der Leitfaden zur Grundsicherung.

12 Min. Lesezeit·Stand März 2026·1 Quellen

Redaktion & Vertrauen

  • Redaktionell geprüft · Stand 2026
  • 1 offizielle Quelle verlinkt
  • 2 häufig gestellte Fragen beantwortet

Veröffentlicht am 15. März 2026. Mehr zur Redaktion und zum Impressum.

Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld (SGB II) ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Es ersetzt das frühere Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und soll Existenzsicherung mit Aktivierung verbinden.

Leistungen setzen sich aus Regelbedarf (Lebensunterhalt) und Kosten der Unterkunft (Miete/Heizung) minus anrechenbarem Einkommen und Vermögen zusammen.

Regelsätze 2026

Alleinstehende Erwachsene: 563 €. Partner je 506 €. Kinder 0–5 Jahre: 357 €, 6–13: 390 €, 14–17: 471 € monatlich.

Die Sätze werden jährlich angepasst. Mehrbedarfe (z. B. Schwangerschaft, Alleinerziehung, kostenaufwändige Ernährung) kommen prozentual auf den Regelbedarf.

Kosten der Unterkunft (KdU)

Miete und Heizung werden übernommen, wenn sie angemessen sind. Überschreitet die Wohnung lokale Grenzen, kann eine Kürzung oder Umzugsaufforderung drohen.

Beim Antrag Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung vorlegen. Heizkosten-Rechner und Nebenkosten-Rechner helfen, Ihre Wohnkosten vorab zu kalkulieren.

Einkommen anrechnen

Erwerbseinkommen wird mit Freibeträgen angerechnet (Grundfreibetrag 100 €, gestaffelte Absetzbeträge). Kindergeld wird für Kinder angerechnet, nicht für Eltern.

Berechnen Sie Ihren voraussichtlichen Anspruch im Bürgergeld-Rechner – ideal vor dem Termin im Jobcenter.

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Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Wer ist hilfebedürftig?

Wer mit Einkommen und Vermögen den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht decken kann. Vermögensfreibeträge gelten (z. B. 40.000 € für BG-Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen).

Muss ich arbeiten?

Erwerbsfähige Hilfebedürftige sind grundsätzlich vermittlungspflichtig. Das Jobcenter kann Maßnahmen anordnen; Sanktionen sind bei Pflichtverletzungen möglich.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).

Hinweis zur inhaltlichen Einordnung

Dieser Ratgeber auf DirektBerechnen.de fasst allgemein gültige Regeln und öffentliche Informationen verständlich zusammen. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Behörden. Gesetzliche Änderungen können kurzfristig eintreten – prüfen Sie verbindliche Auskünfte immer bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Ratgeber auf DirektBerechnen.de dienen der unverbindlichen Orientierung. Für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich an Fachpersonen oder die zuständigen Behörden.