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Gesundheit

Pflegegeld & Pflegegrade 2026

Pflegegrad 1–5, Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag – ambulant erklärt.

10 Min. Lesezeit·Stand April 2026·1 Quellen

Redaktion & Vertrauen

  • Redaktionell geprüft · Stand 2026
  • 1 offizielle Quelle verlinkt
  • 2 häufig gestellte Fragen beantwortet

Veröffentlicht am 1. April 2026. Mehr zur Redaktion und zum Impressum.

Die fünf Pflegegrade

Seit 2017 ersetzen Pflegegrade die alten Pflegestufen. Sie messen den Grad der Selbstständigkeit – nicht die Diagnose.

Der Medizinische Dienst begutachtet Alltagsfähigkeiten: Mobilität, Kognition, Krankheitsbewältigung u. a.

Geld für Angehörige

Pflegegeld zahlt die Kasse an Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden – ab Pflegegrad 2.

Es soll Pflegeaufwand abgelten. Es ist keine „Belohnung“, sondern Ersatz für Teile der Sachleistung.

Kombination mit Pflegedienst

Viele Haushalte nutzen einen Pflegedienst für Körperpflege und pflegen selbst an anderen Tagen. Dann wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.

Unser Rechner zeigt die Formel: je höher die in Anspruch genommene Sachleistung, desto niedriger das Pflegegeld.

Entlastungsbetrag nutzen

131 € monatlich stehen allen Pflegegraden zu – oft ungenutzt. Er kann Tagespflege, Betreuung oder haushaltsnahe Hilfen finanzieren.

Beantragen bei der Pflegekasse; oft jährliche Abrechnung mit Belegen.

Jetzt berechnen

Pflegegeld-Rechner – kostenlos & ohne Anmeldung

Berechnen Sie ambulantes Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Kombinationsleistungen nach Pflegegrad – Stand 2026.

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Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Wie beantrage ich Pflegegeld?

Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse. Nach MDK-Begutachtung kommt der Bescheid mit Pflegegrad und Leistungshöhe.

Kann der Pflegegrad steigen?

Ja, bei Verschlechterung erneut begutachten lassen – höherer Grad bedeutet mehr Leistungen.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).

Hinweis zur inhaltlichen Einordnung

Dieser Ratgeber auf DirektBerechnen.de fasst allgemein gültige Regeln und öffentliche Informationen verständlich zusammen. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Behörden. Gesetzliche Änderungen können kurzfristig eintreten – prüfen Sie verbindliche Auskünfte immer bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Ratgeber auf DirektBerechnen.de dienen der unverbindlichen Orientierung. Für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich an Fachpersonen oder die zuständigen Behörden.