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Glossar

Pflegegrad

Einstufung der Pflegebedürftigkeit in fünf Grade (1–5) – Grundlage für Pflegegeld und Sachleistungen; festgestellt durch MDK-Begutachtung.

Im Detail

Begutachtung durch MDK oder medicproof anhand von sechs Modulen (Mobilität, Kognition, Selbstversorgung …).

Antrag bei der Pflegekasse – rückwirkend ab Antragstellung, bei Akuthaushalt beschleunigte Verfahren möglich.

Praxis: Pflegegrad-Selbsttest orientiert an Modulen – ersetzt keine Begutachtung.

Häufige Fragen zu diesem Begriff

Tippen Sie auf eine Frage – die Antwort erscheint direkt darunter.

Wie bekomme ich einen Pflegegrad?

Antrag bei der Pflegekasse – Begutachtung durch MDK oder medicproof nach dem NBA-Fragebogen.

Was ist der Unterschied Pflegegrad 1–5?

Steigende Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – höherer Grad = mehr Leistungen, aber auch mehr Pflegeaufwand nötig.

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