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Glossar
Pflegegrad
Einstufung der Pflegebedürftigkeit in fünf Grade (1–5) – Grundlage für Pflegegeld und Sachleistungen; festgestellt durch MDK-Begutachtung.
Im Detail
Begutachtung durch MDK oder medicproof anhand von sechs Modulen (Mobilität, Kognition, Selbstversorgung …).
Antrag bei der Pflegekasse – rückwirkend ab Antragstellung, bei Akuthaushalt beschleunigte Verfahren möglich.
Praxis: Pflegegrad-Selbsttest orientiert an Modulen – ersetzt keine Begutachtung.
Häufige Fragen zu diesem Begriff
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Wie bekomme ich einen Pflegegrad?
Antrag bei der Pflegekasse – Begutachtung durch MDK oder medicproof nach dem NBA-Fragebogen.
Was ist der Unterschied Pflegegrad 1–5?
Steigende Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – höherer Grad = mehr Leistungen, aber auch mehr Pflegeaufwand nötig.