Ausführlicher Ratgeber
Ratgeber & Hintergrund
Einkommensteuer 2026 – Grundlagen
Die Einkommensteuer ist die zentrale Steuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapital, Vermietung und weiteren Einkunftsarten. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen (zvE) nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen.
Unser Einkommensteuer-Rechner berechnet die Jahressteuer nach dem Grundtarif des § 32a EStG (Stand 2026) inklusive Solidaritätszuschlag und optional Kirchensteuer.
Zu versteuerndes Einkommen (zvE)
Das zvE ergibt sich aus der Summe aller Einkünfte abzüglich Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen. Wer das zvE bereits kennt – z. B. aus der Steuererklärung – kann es direkt eingeben.
Im Modus „Arbeitnehmer“ rechnet der Rechner vom Brutto-Jahreseinkommen: Abzüge für Werbungskosten (mindestens 1.230 € Pauschbetrag), Sonderausgaben und Kinderfreibeträge werden abgezogen.
Ehegattensplitting
Verheiratete Paare können in der Regel zusammen veranlagt werden. Beim Splittingverfahren wird das zvE halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt – das senkt die Belastung bei ungleicher Einkommensverteilung.
Der Rechner bildet das Splitting vereinfacht ab. Ob Splitting für Sie günstiger ist als Einzelveranlagung, hängt von beiden Einkommen ab – bei komplexen Fällen lohnt ein Steuerberater.
Werbungskosten und Kinderfreibetrag
Arbeitnehmer können Werbungskosten geltend machen – Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildungen. Liegen die tatsächlichen Kosten unter 1.230 €, gilt automatisch der Werbungskosten-Pauschbetrag.
Pro Kind stehen je Elternteil 6.672 € Kinderfreibetrag zu (2026). Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist – der Rechner berücksichtigt den Freibetrag pauschal.
Grundfreibetrag und Steuertarif
Bis 12.348 € zvE (Grundfreibetrag 2026) fällt keine Einkommensteuer an. Darüber steigt die Belastung progressiv von etwa 14 % bis zum Spitzensteuersatz von 45 % (Reichensteuer ab ca. 277.826 €).
Der effektive Steuersatz liegt meist deutlich unter dem Grenzsteuersatz. Nutzen Sie den Rechner für eine schnelle Einschätzung – nicht als Ersatz für die offizielle Steuerbescheidung.