Was ist die Mietpreisbremse?
In angespannten Wohnungsmärkten darf die Kaltmiete bei Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen – § 556g BGB.
Sie schützt Mieter vor exzessiven Mieten, gilt aber nicht überall und nicht für alle Wohnungen.
Die 10-%-Formel
Maximalmiete = Vergleichsmiete × 1,10. Liegt Ihre Kaltmiete darüber, kann sie unter Umständen überhöht sein.
Die Vergleichsmiete stammt aus dem qualifizierten oder einfachen Mietspiegel – fehlt er, sind Vergleichswohnungen oder Gutachten nötig.
Wo gilt § 556g?
Bundesländer und Kommunen weisen Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt aus. Ohne Rechtsverordnung greift die Bremse nicht.
Ausnahmen: Neubau (Erstvermietung), umfassende Modernisierung, Verträge vor Inkrafttreten der lokalen Regelung.
Was tun bei Überhöhung?
Mieter müssen die Miete oft innerhalb von 30 Monaten rügen – Fristen und Nachweise beachten.
Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht helfen bei Rüge, Mietminderung oder Klage – der Rechner liefert nur eine Orientierung.