Zum Inhalt springen

Wohnen & Immobilien

Mietpreisbremse erklärt – § 556g BGB & 10-%-Regel

Wo die Mietpreisbremse gilt, wie die Vergleichsmiete zählt und wann Sie gegen überhöhte Miete vorgehen können.

10 Min. Lesezeit·Stand April 2026·2 Quellen

Redaktion & Vertrauen

  • Redaktionell geprüft · Stand 2026
  • 2 offizielle Quellen verlinkt
  • 4 häufig gestellte Fragen beantwortet

Veröffentlicht am 26. April 2026. Mehr zur Redaktion und zum Impressum.

Was ist die Mietpreisbremse?

In angespannten Wohnungsmärkten darf die Kaltmiete bei Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen – § 556g BGB.

Sie schützt Mieter vor exzessiven Mieten, gilt aber nicht überall und nicht für alle Wohnungen.

Die 10-%-Formel

Maximalmiete = Vergleichsmiete × 1,10. Liegt Ihre Kaltmiete darüber, kann sie unter Umständen überhöht sein.

Die Vergleichsmiete stammt aus dem qualifizierten oder einfachen Mietspiegel – fehlt er, sind Vergleichswohnungen oder Gutachten nötig.

Wo gilt § 556g?

Bundesländer und Kommunen weisen Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt aus. Ohne Rechtsverordnung greift die Bremse nicht.

Ausnahmen: Neubau (Erstvermietung), umfassende Modernisierung, Verträge vor Inkrafttreten der lokalen Regelung.

Was tun bei Überhöhung?

Mieter müssen die Miete oft innerhalb von 30 Monaten rügen – Fristen und Nachweise beachten.

Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht helfen bei Rüge, Mietminderung oder Klage – der Rechner liefert nur eine Orientierung.

Jetzt berechnen

Mietpreisbremse-Rechner – kostenlos & ohne Anmeldung

Mietpreisbremse nach § 556g BGB prüfen: Vergleichsmiete, Kaltmiete und mögliche Überhöhung in angespannten Wohnungsmärkten.

Zum Mietpreisbremse-Rechner

Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Gilt die Bremse bei Bestandsmieten?

Bei laufenden Verträgen greift sie meist nicht – außer bei bestimmten Mieterhöhungen nach Modernisierung.

Warm- oder Kaltmiete?

Die Mietpreisbremse bezieht sich auf die Kaltmiete ohne Betriebskosten.

Brauche ich einen Mietspiegel?

Ja – ohne nachvollziehbare Vergleichsmiete ist eine Rüge schwer durchsetzbar.

Senkt der Rechner automatisch die Miete?

Nein – er zeigt eine mögliche Überhöhung. Rechtsfolgen hängen von Zone, Vertrag und Nachweis ab.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).

Hinweis zur inhaltlichen Einordnung

Dieser Ratgeber auf DirektBerechnen.de fasst allgemein gültige Regeln und öffentliche Informationen verständlich zusammen. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Behörden. Gesetzliche Änderungen können kurzfristig eintreten – prüfen Sie verbindliche Auskünfte immer bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Ratgeber auf DirektBerechnen.de dienen der unverbindlichen Orientierung. Für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich an Fachpersonen oder die zuständigen Behörden.