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Glossar

Geschäftswert (Notargebühr)

Bemessungsgrundlage für Notar- und Grundbuchgebühren – beim Immobilienkauf in der Regel der Kaufpreis.

Im Detail

Notarkosten und Grundbuchgebühren richten sich nach dem Geschäftswert (Kaufpreis) und der Art der Urkunde – Tabelle Gebührenordnung.

Beim Kauf zahlt meist der Käufer Notar und Grundbuch; Grunderwerbsteuer ist separate Landessteuer.

Häufige Fragen zu diesem Begriff

Tippen Sie auf eine Frage – die Antwort erscheint direkt darunter.

Was ist der Geschäftswert beim Notar?

Bemessungsgrundlage für Notar- und Grundbuchgebühren – beim Immobilienkauf in der Regel der Kaufpreis.

Notarkosten und Grunderwerbsteuer – dasselbe?

Nein. Notar/Grundbuch sind Gebühren nach GNotKG, Grunderwerbsteuer ist Landessteuer – beides Nebenkosten beim Kauf.

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