Glossar
Geschäftswert (Notargebühr)
Bemessungsgrundlage für Notar- und Grundbuchgebühren – beim Immobilienkauf in der Regel der Kaufpreis.
Im Detail
Notarkosten und Grundbuchgebühren richten sich nach dem Geschäftswert (Kaufpreis) und der Art der Urkunde – Tabelle Gebührenordnung.
Beim Kauf zahlt meist der Käufer Notar und Grundbuch; Grunderwerbsteuer ist separate Landessteuer.
Häufige Fragen zu diesem Begriff
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Was ist der Geschäftswert beim Notar?
Bemessungsgrundlage für Notar- und Grundbuchgebühren – beim Immobilienkauf in der Regel der Kaufpreis.
Notarkosten und Grunderwerbsteuer – dasselbe?
Nein. Notar/Grundbuch sind Gebühren nach GNotKG, Grunderwerbsteuer ist Landessteuer – beides Nebenkosten beim Kauf.
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