Wer darf wählen?
Pflichtversichert in der GKV sind die meisten Arbeitnehmer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 € brutto/Jahr). Darüber dürfen Angestellte in die PKV wechseln – Selbstständige und Beamte haben andere Regeln.
Der Wechsel ist langfristig: Rückkehr in die GKV ist für viele nur unter 55 Jahren und bei Einkommensrückgang möglich. Vor dem Wechsel Kosten über Jahre modellieren, nicht nur den Einstiegsmonat vergleichen.
GKV: einkommensabhängig
Der GKV-Beitrag hängt vom Brutto ab (bis Beitragsbemessungsgrenze). Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen KV und PV; dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag.
Familienversicherung: Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen können oft beitragsfrei mitversichert sein – ein großer Vorteil gegenüber PKV-Tarifen pro Person.
PKV: individueller Tarif
PKV-Beiträge basieren auf Alter, Gesundheitszustand (bei Eintritt), Leistungsumfang und Selbstbehalt – nicht auf dem Brutto. Jung und gesund wirkt PKV oft günstiger.
Im Alter steigen PKV-Beiträge durch Alterungsrückstellungen und Tarifanpassungen. Kinder in PKV zahlen eigenen Beitrag – kein Familienversicherungs-Modell wie in der GKV.
Arbeitgeberzuschuss PKV
Wechselt ein Angestellter in die PKV, muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen – mindestens die Hälfte dessen, was er bei GKV gezahlt hätte (KV + PV, begrenzt durch BBG).
Ohne AG-Zuschuss wirkt PKV im Netto oft deutlich teurer. Im PKV-GKV-Vergleichsrechner AG-Zuschuss und PKV-Prämie gemeinsam betrachten.
Leistungen und Selbstbehalt
GKV: umfassender Leistungskatalog, Zuzahlungen, keine Tarifwahl im engeren Sinn. PKV: Leistungsumfang und Erstattungsquote hängen vom gewählten Tarif ab.
Günstige PKV-Tarife können hohe Selbstbehalte oder eingeschränkte Leistungen haben – der Monatsbeitrag allein ist kein Qualitätsmaß.
Rechenbeispiel & Rechner
Angestellter, 4.500 € brutto, GKV ca. 380 € AN-Anteil. PKV 520 € Prämie minus AG-Zuschuss ca. 190 € → Netto-PKV oft 50–80 € über oder unter GKV – je nach Tarif und Zusatzbeitrag.
Unser PKV-GKV-Vergleichsrechner rechnet GKV-Beitrag, PKV-Prämie und Arbeitgeberzuschuss gegenüber. Der Krankenkassenbeitrag-Rechner zeigt den GKV-Abzug auf der Lohnabrechnung.