Zum Inhalt springen
Alle Begriffe

Glossar

GKV-Zusatzbeitrag

Zusätzlicher Beitragssatz der Krankenkasse zum allgemeinen GKV-Satz (14,6 %) – 2026 typisch 2,5–3,5 %, hälftig Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Im Detail

Jede Krankenkasse setzt ihren Zusatzbeitrag selbst – Wechsel kann monatlich sparen. Arbeitgeber zahlt die Hälfte mit.

Zusatzbeitrag wird auf Brutto bis BBG berechnet – ab 2025 pauschale Arbeitgeberbeteiligung bei Sonderfällen beachten.

Häufige Fragen zu diesem Begriff

Tippen Sie auf eine Frage – die Antwort erscheint direkt darunter.

Was ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026?

Etwa 2,5 % – jede Kasse setzt ihren Satz selbst. Arbeitnehmer zahlt die Hälfte (plus ggf. PV-Zuschlag kinderlos).

Kann ich durch Kassenwechsel sparen?

Ja – niedrigerer Zusatzbeitrag senkt den monatlichen GKV-Abzug. Bindung und Leistungen mitvergleichen.

Passende Rechner

Passende Ratgeber

Verwandte Begriffe