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Glossar

Fünftelregelung

Steuerliche Begünstigung für Abfindungen (§ 34 EStG): verteilt die Steuerlast über fünf Jahre – nicht steuerfrei.

Im Detail

Bei der Fünftelregelung wird die Abfindung steuerlich so behandelt, als wäre ein Fünftel in fünf aufeinanderfolgenden Jahren extra verdient worden – der Spitzensteuersatz wird gemildert.

Voraussetzungen: einmalige Zahlung wegen Beendigung des Dienstverhältnisses, Antrag in der Steuererklärung. Nicht jede Abfindung qualifiziert sich automatisch.

Praxis: Abfindungs-Rechner für Netto-Schätzung – Steuerberater für Antrag prüfen.

Häufige Fragen zu diesem Begriff

Tippen Sie auf eine Frage – die Antwort erscheint direkt darunter.

Ist eine Abfindung steuerfrei?

Nein. Die Fünftelregelung mildert die Steuerlast, macht die Abfindung aber nicht steuerfrei – Antrag in der Steuererklärung nötig.

Wann lohnt sich die Fünftelregelung?

Bei höheren Abfindungen und sonst moderatem Jahreseinkommen – sonst kann der normale Tarif günstiger sein. Steuerberater prüft den Einzelfall.

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