Alle Begriffe
Glossar
Freistellungsauftrag
Sparer-Pauschbetrag 1.000 € pro Person und Jahr (2.000 € verheiratet) – Kapitalerträge darunter bleiben steuerfrei.
Im Detail
Freistellungsauftrag bei jeder Bank separat einreichen – Gesamtsumme über alle Konten darf 1.000 € (Single) nicht übersteigen.
Nicht genutzter Freibetrag verfällt am Jahresende – kein Übertrag ins Folgejahr.
Häufige Fragen zu diesem Begriff
Tippen Sie auf eine Frage – die Antwort erscheint direkt darunter.
Wo stelle ich den Freistellungsauftrag ein?
Bei jeder Bank, bei der Sie Tagesgeld, Festgeld oder Depot haben – Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nicht übersteigen.
Verfällt ungenutzter Freibetrag?
Ja – nicht genutzter Sparer-Pauschbetrag kann nicht ins Folgejahr übertragen werden.