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Wohnen & Immobilien

Wohngeld Rechner 2026 – WoGG § 19 Formel

Wohngeld 2026 berechnen nach WoGG: Haushaltsgröße, Mietstufe, Einkommen und Kaltmiete – inkl. Heizkostenkomponente.

Quelle: Wohngeldgesetz (WoGG) (gesetze-im-internet.de) · +1 weitere unten

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Haushalt & Wohnkosten

Werte anpassen – das Ergebnis aktualisiert sich live

Beispiel-Szenarien

Die Mietstufe I–VII Ihrer Gemeinde finden Sie im Wohngeldgesetz (Anlage 1 WoGG) oder beim Wohngeldamt.

Summe aller Bruttoeinkünfte der Haushaltsmitglieder (Gehalt, Rente, Kindergeld …).

Stand: 2026. Vereinfachte Einkommenspauschale nach WoGG – keine Einzelfallprüfung. Alle Angaben ohne Gewähr; ersetzt keine Antragstellung beim Wohngeldamt.

Geschätztes Wohngeld / Monat

409,00 €

Orientierungswert nach WoGG § 19 – vereinfachte Einkommenspauschale, keine Einzelfallprüfung. Miete/Belastung wurde auf die Mietstufen-Obergrenze gekappt.

Kosten der Unterkunft (M)

595,93 €

Y 757,28 €

M (KdU)

595,93 €

Y (Einkommen)

757,28 €

Mietobergrenze

595,93 €

Heizkomponente

244,60 €

Häufig als Nächstes

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Wohngeld richtet sich nach WoGG, kommunaler Mietstufe und individueller Einkommensprüfung – der Rechner nutzt eine vereinfachte Pauschale. Antrag und Bescheid bei der zuständigen Wohngeldstelle.

Schritt für Schritt

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1

    Haushalt & Mietstufe

    Geben Sie die Zahl der Haushaltsmitglieder und die Mietstufe I–VII Ihrer Gemeinde ein. Die Mietstufe finden Sie in der Wohngeldverordnung oder auf der Website Ihrer Stadt.

  2. 2

    Kaltmiete eintragen

    Tragen Sie die monatliche Kaltmiete ein – ohne Nebenkosten und ohne Heizkosten. Bei Eigentümern wird stattdessen die monatliche Belastung (Zins und Tilgung) berücksichtigt.

  3. 3

    Einkommen angeben

    Erfassen Sie das Bruttohaushaltseinkommen und wie viele Mitglieder erwerbstätig sind. Freibeträge (12.000 € pro Person/Jahr) und Werbungskosten (1.230 € pro Erwerbstätigen) mindern das anrechenbare Einkommen.

  4. 4

    Ergebnis einordnen

    Der Rechner berechnet nach WoGG § 19 Abs. 1 inklusive Heizkostenkomponente und Mietobergrenze. Das Ergebnis ist eine Orientierung – die Wohngeldstelle prüft im Antrag im Detail.

Ausführlicher Ratgeber

Ratgeber & Hintergrund

Wohngeld 2026 – wer profitiert?

Wohngeld ist eine staatliche Zuschussleistung für einkommensschwache Haushalte mit hohen Wohnkosten. Seit dem Wohngeld-Plus-Gesetz 2023 gelten höhere Freibeträge und eine Heizkostenkomponente für Mieter.

Anspruch setzt voraus, dass Sie selbst wohnen (Mieter oder Eigentümer), nicht anderweitig durch Leistungen wie Bürgergeld die Kosten der Unterkunft voll abgedeckt bekommen und die Wohnung angemessen ist.

Berechnung nach WoGG § 19

Die monatliche Wohngeldhöhe folgt § 19 Abs. 1 WoGG: 1,15 × (M − (a + b × M + c × Y) × Y). Dabei ist M die anerkannte monatliche Miete bzw. Belastung (gekappt nach Mietstufe), Y das monatliche Haushaltseinkommen nach Freibeträgen und Pauschalen.

Die Koeffizienten a, b und c hängen von der Haushaltsgröße ab (WoGG Anlage 2). Unser Rechner wendet diese Formel mit der vereinfachten Einkommenspauschale (31 % Abzug für Steuern und Sozialabgaben) an.

Mietstufen, Heizkosten und Freibeträge

Deutschland ist in sieben Mietstufen (I–VII) eingeteilt. Je höher die Stufe, desto höher die anerkennungsfähige Mietobergrenze für Ihre Haushaltsgröße. Liegt Ihre Kaltmiete plus Heizkostenkomponente darüber, wird nur bis zur Grenze berücksichtigt.

Für Mieter addiert das Gesetz eine pauschale Heizkostenkomponente zur Kaltmiete (stufenweise nach Haushaltsgröße). Pro Haushaltsmitglied werden 12.000 € Einkommen jährlich nicht angerechnet; erwerbstätige Personen erhalten zusätzlich 1.230 € Werbungskosten-Pauschale.

Antrag bei der Wohngeldstelle

Wohngeld beantragen Sie bei der Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde oder des Landkreises – oft online oder per Formular. Erforderlich sind Mietvertrag, Einkommensnachweise, Kontoauszüge und Angaben zu allen Haushaltsmitgliedern.

Der Anspruch beginnt frühestens ab Antragstellung. Nutzen Sie den Rechner vorab, um Mietstufe, Heizkomponente und ungefähre Höhe einzuschätzen – verbindlich ist nur der Bescheid der Behörde.

Ausführliche Erklärung im Ratgeber

Mietstufen, Antrag und Kombination mit Kinderzuschlag: Wohngeld-Ratgeber.

Wohngeld 2026 – Anspruch, Mietstufen & Antrag

Typische Fehler bei der Berechnung

  • Brutto-Netto statt Haushalts-Brutto angeben – auch Kindergeld und andere Einnahmen zählen zum Wohngeld-Einkommen.
  • Warmmiete statt Kaltmiete eintragen – die Heizkostenkomponente wird gesondert berücksichtigt.
  • Falsche Mietstufe wählen – sie hängt von der Gemeinde ab, nicht vom Bundesland allein.

Rechenbeispiel: Single in Köln (Mietstufe IV)

Eine Person mit 2.200 € Haushalts-Brutto, 650 € Kaltmiete und Mietstufe IV erhält rechnerisch etwa 150–250 € Wohngeld – abhängig von der genauen Einkommensanrechnung.

Steigt das Einkommen, sinkt das Wohngeld überproportional – die WoGG-Formel berücksichtigt das progressiv.

Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung – Ihre Werte geben Sie oben im Rechner ein.

Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Wie wird Wohngeld nach § 19 WoGG berechnet?

Nach der Formel in § 19 Abs. 1 WoGG aus anerkannter Miete/Belastung (M), Haushaltseinkommen (Y) und haushaltsgrößenabhängigen Koeffizienten. Das Ergebnis wird auf volle Euro abgerundet. Der Rechner bildet M inklusive Heizkostenkomponente und Mietstufen-Obergrenze ab.

Was sind Mietstufen I bis VII?

Regionale Einteilung nach Wohnkostenniveau: Stufe I (günstigste Regionen) bis VII (teuerste). Sie bestimmen die Höchstmiete, die für Wohngeld anerkannt wird. Ihre Stufe steht in der Wohngeldverordnung oder beim Wohngeldamt.

Was ist die Heizkostenkomponente?

Eine gesetzliche Pauschale, die zur Kaltmiete addiert wird, wenn Sie Mieter sind – unabhängig von Ihrer tatsächlichen Heizrechnung. Sie steigt mit der Haushaltsgröße. Eigentümer erhalten keine Heizkostenkomponente, sondern rechnen mit der Belastung.

Welche Freibeträge gelten 2026?

Pro Haushaltsmitglied 12.000 € Bruttoeinkommen pro Jahr ohne Anrechnung. Pro erwerbstätigem Mitglied zusätzlich 1.230 € Werbungskosten-Pauschale. Darüber hinaus können im Antrag weitere Freibeträge (z. B. Schwerbehinderung) relevant sein.

Wo stelle ich den Wohngeldantrag?

Bei der zuständigen Wohngeldstelle (Stadt- oder Kreisverwaltung). Online-Antrag, PDF-Formular oder persönliche Abgabe sind je nach Kommune möglich. Nachweise zu Miete, Einkommen und Haushalt sind erforderlich.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).