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Wohnen & Immobilien

Wohngeld 2026 – Anspruch, Mietstufen & Antrag

Wohngeld nach WoGG § 19: Mietstufen I–VII, Heizkostenkomponente, Freibeträge und Unterschied zum Bürgergeld – mit Rechner-Orientierung.

11 Min. Lesezeit·Stand Juni 2026·2 Quellen

Redaktion & Vertrauen

  • Redaktionell geprüft · Stand 2026
  • 2 offizielle Quellen verlinkt
  • 4 häufig gestellte Fragen beantwortet

Veröffentlicht am 13. Juni 2026. Mehr zur Redaktion und zum Impressum.

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen und hohen Wohnkosten. Seit dem Wohngeld-Plus-Gesetz 2023 gelten höhere Freibeträge und eine Heizkostenkomponente für Mieter.

Es richtet sich nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) und wird von der Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises ausgezahlt – nicht vom Jobcenter.

Wer hat Anspruch?

Voraussetzung ist, dass Sie selbst wohnen (Mieter oder Eigentümer), hilfebedürftig im Sinne des WoGG sind und keine Leistungen erhalten, die die Wohnkosten bereits vollständig abdecken – etwa Bürgergeld mit anerkannten Kosten der Unterkunft.

Die Wohnung muss angemessen sein. Liegt die Miete über der regionalen Obergrenze (Mietstufe), wird nur bis zur Grenze berücksichtigt.

Berechnung nach § 19 WoGG

Die monatliche Wohngeldhöhe folgt § 19 Abs. 1 WoGG aus anerkannter Miete oder Belastung (M), Haushaltseinkommen (Y) und haushaltsgrößenabhängigen Koeffizienten. Für Mieter wird zur Kaltmiete eine pauschale Heizkostenkomponente addiert.

Das anrechenbare Einkommen wird nach Freibeträgen ermittelt: Pro Haushaltsmitglied 12.000 € jährlich, erwerbstätige Personen zusätzlich 1.230 € Werbungskosten-Pauschale. Unser Wohngeld-Rechner wendet die Formel mit vereinfachter Einkommenspauschale an – verbindlich ist nur der Behördenbescheid.

Mietstufen I bis VII

Deutschland ist in sieben Mietstufen nach Wohnkostenniveau eingeteilt – Stufe I (günstig) bis VII (teuer). Sie bestimmen die Höchstmiete, die für Ihre Haushaltsgröße anerkannt wird.

Ihre Stufe finden Sie in der Wohngeldverordnung oder auf der Website Ihrer Kommune. Liegt Ihre Kaltmiete darüber, mindert das den Wohngeldanspruch – auch wenn Ihre tatsächliche Belastung höher ist.

Antrag stellen

Wohngeld beantragen Sie bei der zuständigen Wohngeldstelle – oft online oder per Formular. Erforderlich sind Mietvertrag, Einkommensnachweise, Kontoauszüge und Angaben zu allen Haushaltsmitgliedern.

Der Anspruch beginnt frühestens ab Antragstellung. Nutzen Sie den Rechner vorab, um Mietstufe, Heizkomponente und ungefähre Höhe einzuschätzen.

Wohngeld vs. Bürgergeld

Bürgergeld (SGB II) deckt Regelbedarf und angemessene Kosten der Unterkunft ab, wenn Sie hilfebedürftig sind. Wohngeld ist eine Zuschussleistung für erwerbstätige oder leistungsberechtigte Haushalte oberhalb der Hilfebedürftigkeitsschwelle.

Beides schließt sich in der Regel aus, wenn Bürgergeld die Wohnkosten voll trägt. Wer arbeitet und trotzdem hohe Miete zahlt, kann Wohngeld erhalten – der Bürgergeld-Rechner und Wohngeld-Rechner helfen bei der Einordnung.

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Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Wie hoch ist Wohngeld 2026?

Es gibt keinen Pauschalbetrag – die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Mietstufe, anerkannter Miete und Einkommen ab. Der Rechner liefert eine Orientierung nach § 19 WoGG.

Was ist die Heizkostenkomponente?

Eine gesetzliche Pauschale, die zur Kaltmiete addiert wird, wenn Sie Mieter sind – unabhängig von Ihrer tatsächlichen Heizrechnung. Eigentümer rechnen mit der monatlichen Belastung (Zins und Tilgung).

Kann ich Wohngeld und Kindergeld bekommen?

Ja. Kindergeld wird bei der Wohngeld-Berechnung angerechnet, schließt Wohngeld aber nicht grundsätzlich aus – im Gegensatz zu vollständigem Bürgergeld für Wohnkosten.

Ist der Rechner so genau wie der Bescheid?

Nein. Behörden prüfen Einkommen im Detail (Werbungskosten, Freibeträge, Sonderfälle). Der Rechner nutzt eine vereinfachte Pauschale – keine Rechtsberatung.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).

Hinweis zur inhaltlichen Einordnung

Dieser Ratgeber auf DirektBerechnen.de fasst allgemein gültige Regeln und öffentliche Informationen verständlich zusammen. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Behörden. Gesetzliche Änderungen können kurzfristig eintreten – prüfen Sie verbindliche Auskünfte immer bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Ratgeber auf DirektBerechnen.de dienen der unverbindlichen Orientierung. Für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich an Fachpersonen oder die zuständigen Behörden.