Ausführlicher Ratgeber
Ratgeber & Hintergrund
Kosten einer Scheidung in Deutschland
Scheidungskosten setzen sich aus Gerichtsgebühren (GKG) und Anwaltsgebühren (RVG) zusammen. Beide richten sich nach dem Streitwert – nicht nach der Dauer der Ehe allein.
Unser Rechner schätzt die Kosten für einvernehmliche und streitige Scheidungen nach typischen Gebührensätzen – inklusive Umsatzsteuer auf Anwaltsleistungen.
Streitwert – wovon hängen die Gebühren ab?
Der Streitwert orientiert sich an den wirtschaftlichen Interessen: häufig das gemeinsame Netto-Jahreseinkommen plus relevante Vermögenswerte (Immobilien, Beteiligungen). Gerichte setzen ihn oft pauschal an.
Je höher der Streitwert, desto höher Gerichts- und Anwaltsgebühren. Ein Mindest-Streitwert von 500 € gilt in der Praxis – der Rechner rechnet ab diesem Wert.
Einvernehmlich vs. streitig
Bei einvernehmlicher Scheidung einigen sich beide über Trennungsfolgen (Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorge). Ein Anwalt kann beide vertreten oder jeder Partei einen Anwalt – Gebührensatz niedriger (RVG 1,3).
Streitige Scheidungen erfordern in der Regel zwei Anwälte und höhere Gebührensätze (RVG 2,0). Zusätzliche Verfahren (Versorgungsausgleich, Zugewinn) erhöhen Kosten und Dauer.
Gerichtskosten und Anwaltsgebühren (RVG)
Gerichtsgebühren folgen dem Gerichtskostengesetz (GKG) und steigen mit dem Streitwert in Stufen. Anwaltsgebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) werden als Vielfaches der Gerichtsgebühr berechnet.
Auf Anwaltsleistungen fällt 19 % Umsatzsteuer an. Der Rechner zeigt Gericht, Anwalt und optional Mediation als Gesamtbudget.
Mediation und weitere Kosten
Mediation oder anwaltliche Schlichtung kann Streitigkeiten vor Gericht vermeiden – typisch 800 € oder mehr, je nach Umfang. Notar, Gutachter (Immobilien, Versorgungsausgleich) und Vollstreckung kommen extra.
Prozesskostenhilfe ist bei geringem Einkommen möglich. Planen Sie das Budget früh – der Rechner ersetzt keine Kostennote Ihres Anwalts.