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Familie & Kinder

Ehegattenunterhalt Rechner – Höhe berechnen

Ehegattenunterhalt nach Differenzmethode schätzen: Nettoeinkommen, Selbstbehalt und Kinder im Haushalt.

Quelle: OLG Düsseldorf – Unterhaltsleitlinien (Oberlandesgericht Düsseldorf) · +1 weitere unten

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Einkommen beider Ehepartner

Werte anpassen – das Ergebnis aktualisiert sich live

Differenzmethode mit Selbstbehalt – Orientierung nach gängiger Rechtsprechung.

Ehegattenunterhalt (Monat)

Werte 2026

1.100,00 €

Jährlich ca. 13.200,00 €

Bereinigtes Netto Zahler

3.040,00 €

Bereinigtes Netto Empfänger

1.140,00 €

Selbstbehalt Zahler

1.600,00 €

Unterhalt/Monat

1.100,00 €

Unterhalt/Jahr

13.200,00 €

Bedarf Anteil

2.240,00 €

Kinder

1

Häufig als Nächstes

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ehegattenunterhalt hängt von vielen individuellen Faktoren ab – bei Streit oder Scheidung Fachanwalt für Familienrecht konsultieren.

Schritt für Schritt

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1

    Nettoeinkommen beider Ehegatten

    Tragen Sie das monatliche Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und des Berechtigten ein – Grundlage der Differenzmethode.

  2. 2

    Kinder im Haushalt berücksichtigen

    Geben Sie an, wie viele Kinder im Haushalt des Berechtigten leben – der Familienbedarf und Selbstbehalt des Zahlers steigen pauschal.

  3. 3

    Berechnung nach Differenzmethode

    Der Rechner ermittelt den gemeinsamen Bedarf, halbiert ihn und prüft, ob der Berechtigte darunter liegt – klassische Orientierung der Rechtsprechung.

  4. 4

    Selbstbehalt prüfen

    Der Pflichtige darf nicht unter den notwendigen Selbstbehalt (ca. 1.450 € netto) fallen. Der Zahlbetrag wird auf das Leistungsvermögen begrenzt.

Ausführlicher Ratgeber

Ratgeber & Hintergrund

Ehegattenunterhalt – wann und wie viel?

Ehegattenunterhalt kann während der Trennung (Trennungsunterhalt) und nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) geschuldet sein. Voraussetzung: Bedürftigkeit des Berechtigten und Leistungsfähigkeit des Pflichtigen.

Unser Rechner berechnet einen Orientierungsbetrag nach der Differenzmethode – nicht zu verwechseln mit Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

Die Differenzmethode

Beide Nettoeinkommen werden pauschal um 5 % Werbungskosten bereinigt. Aus dem höheren Einkommen wird ein Familienbedarf gebildet (plus Pauschale pro Kind im Haushalt des Berechtigten). Die Hälfte davon ist der Unterhaltsanspruch des Berechtigten.

Formel vereinfacht: Unterhalt = (Familienbedarf ÷ 2) minus bereinigtes Einkommen des Berechtigten – begrenzt durch das Leistungsvermögen des Pflichtigen.

Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen

Der Pflichtige muss seinen eigenen Lebensunterhalt decken können. Der notwendige Selbstbehalt für erwerbstätige Ehegatten liegt bei Orientierungswerten von etwa 1.450 € netto (Stand 2026, MA-Leitlinien).

Pro Kind im Haushalt des Berechtigten erhöht sich der Selbstbehalt des Zahlers pauschal um 150 €. Liegt das bereinigte Einkommen darunter, entfällt der Unterhalt.

Trennungs- vs. nachehelicher Unterhalt

Trennungsunterhalt sichert den Lebensstandard während der Trennung – oft ähnliche Rechenmethoden. Nachehelicher Unterhalt setzt zusätzliche Voraussetzungen voraus (z. B. Betreuung gemeinsamer Kinder, Alter, Krankheit).

Der Rechner liefert einen Betrag nach Differenzmethode – ob überhaupt Unterhalt geschuldet ist, prüft nur ein Gericht im Einzelfall.

Abgrenzung zum Kindesunterhalt

Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem Bedarf des Kindes – nicht nach der Differenzmethode für Ehegatten. Beide Ansprüche können nebeneinander bestehen.

Kindergeld, Erwerbsobliegenheit und neue Partnerschaften beeinflussen die Höhe – der Rechner bildet diese Faktoren nicht ab. Bei Streit Fachanwalt für Familienrecht konsultieren.

Ausführliche Erklärung im Ratgeber

Trennungsunterhalt, Selbstbehalt und Scheidung: Ehegattenunterhalt-Ratgeber.

Ehegattenunterhalt berechnen – Trennungs- & nachehelicher Unterhalt

Typische Fehler bei der Berechnung

  • Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle mit Ehegattenunterhalt verwechseln – andere Methode, andere Selbstbehalte.
  • Brutto statt bereinigtem Netto nutzen – 5 % Werbungskosten werden pauschal abgezogen.
  • Selbstbehalt des Pflichtigen ignorieren – unter ca. 1.450 € netto entfällt der Unterhalt.

Rechenbeispiel: Sandra und Tom aus Düsseldorf

Tom verdient 3.800 € netto, Sandra 1.200 € netto, ein Kind lebt bei Sandra. Nach Differenzmethode schätzt der Rechner einen Trennungsunterhalt von ca. 850 € – begrenzt durch Toms Leistungsfähigkeit.

Steigt Sandras Einkommen, sinkt der Anspruch – der Rechner aktualisiert die Orientierung bei neuen Werten.

Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung – Ihre Werte geben Sie oben im Rechner ein.

Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Was ist die Differenzmethode beim Ehegattenunterhalt?

Beide Einkommen werden verglichen: Der gemeinsame Bedarf wird halbiert. Liegt der Berechtigte darunter, entsteht ein Unterhaltsanspruch – begrenzt durch Selbstbehalt und Leistungsfähigkeit des Zahlers.

Wie hoch ist der Selbstbehalt 2026?

Orientierung: ca. 1.450 € netto für erwerbstätige Pflichtige (MA-Leitlinien). Pro Kind im Haushalt des Berechtigten +150 € auf den Selbstbehalt des Zahlers im Rechner.

Unterschied zu Kindesunterhalt?

Kindesunterhalt = Düsseldorfer Tabelle nach Einkommen des Elternteils und Alter des Kindes. Ehegattenunterhalt = Differenzmethode zwischen beiden Ehegatten – andere Logik und Selbstbehalte.

Wird das Nettoeinkommen bereinigt?

Ja, pauschal 5 % Werbungskostenabzug auf beide Nettoeinkommen – gängige Vereinfachung in der Unterhaltspraxis.

Gilt das Ergebnis vor Gericht?

Nein. Es ist eine unverbindliche Schätzung. Erwerbsobliegenheit, Billigkeitsklauseln, Vermögen und Unterhaltsbedürftigkeit werden individuell geprüft.

Wer zahlt bei getrennten Haushalten?

In der Regel der besser verdienende Ehegatte an den schlechter gestellten – solange Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit vorliegen. Der Rechner setzt die Eingaben als Pflichtiger/Berechtigter voraus.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).