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Familie & Kinder

Ehegattenunterhalt berechnen – Trennungs- & nachehelicher Unterhalt

Differenzmethode, Selbstbehalt und Leistungsfähigkeit – so schätzen Sie Ehegattenunterhalt.

10 Min. Lesezeit·Stand April 2026·2 Quellen

Redaktion & Vertrauen

  • Redaktionell geprüft · Stand 2026
  • 2 offizielle Quellen verlinkt
  • 4 häufig gestellte Fragen beantwortet

Veröffentlicht am 28. April 2026. Mehr zur Redaktion und zum Impressum.

Wann gibt es Ehegattenunterhalt?

Trennungsunterhalt während der Trennung, nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung – wenn Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit vorliegen.

Nicht zu verwechseln mit Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

Die Differenzmethode

Beide Nettoeinkommen werden pauschal um 5 % Werbungskosten bereinigt. Aus dem höheren Einkommen wird ein Familienbedarf gebildet.

Die Hälfte davon minus bereinigtes Einkommen des Berechtigten ergibt den Orientierungsbetrag – begrenzt durch Leistungsvermögen.

Selbstbehalt des Pflichtigen

Der Unterhaltspflichtige muss selbst existenzsichernd leben können – notwendiger Selbstbehalt ca. 1.450 € netto (Orientierung 2026).

Pro Kind im Haushalt des Berechtigten steigt der Selbstbehalt des Zahlers pauschal um 150 €.

Trennungs- vs. nachehelicher Unterhalt

Trennungsunterhalt gilt grundsätzlich bis zur Scheidung – oft ohne Befristung während der Trennung.

Nachehelicher Unterhalt setzt zusätzliche Voraussetzungen voraus (z. B. Betreuung gemeinsamer Kinder, Alter, Erwerbsunfähigkeit).

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Berechnen Sie Ehegattenunterhalt nach Differenzmethode – Nettoeinkommen, Kinder im Haushalt und Selbstbehalt als Orientierung.

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Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie auf eine Frage – die Antwort steht direkt darunter im Seiteninhalt (nicht nur im Hintergrund für Suchmaschinen).

Wie lange zahlt man Trennungsunterhalt?

In der Regel bis zur rechtskräftigen Scheidung – danach kann nachehelicher Unterhalt folgen, wenn Voraussetzungen erfüllt sind.

Was ist der Selbstbehalt 2026?

Orientierungswert ca. 1.450 € netto für erwerbstätige Pflichtige – darunter entfällt der Unterhalt.

Wer ist Unterhaltspflichtiger?

In der Regel der besser verdienende Ehegatte an den schlechter gestellten – wenn Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit vorliegen.

Ersetzt der Rechner eine anwaltliche Beratung?

Nein – individuelle Faktoren (Vermögen, Erwerbsobliegenheit, Unterhaltsrang) sind komplex.

Offizielle Quellen & weiterführende Links

Die Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Hinweise basieren auf folgenden öffentlich zugänglichen Quellen (Stand 2026).

Hinweis zur inhaltlichen Einordnung

Dieser Ratgeber auf DirektBerechnen.de fasst allgemein gültige Regeln und öffentliche Informationen verständlich zusammen. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Behörden. Gesetzliche Änderungen können kurzfristig eintreten – prüfen Sie verbindliche Auskünfte immer bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Ratgeber auf DirektBerechnen.de dienen der unverbindlichen Orientierung. Für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich an Fachpersonen oder die zuständigen Behörden.