Wann gibt es Ehegattenunterhalt?
Trennungsunterhalt während der Trennung, nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung – wenn Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit vorliegen.
Nicht zu verwechseln mit Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Die Differenzmethode
Beide Nettoeinkommen werden pauschal um 5 % Werbungskosten bereinigt. Aus dem höheren Einkommen wird ein Familienbedarf gebildet.
Die Hälfte davon minus bereinigtes Einkommen des Berechtigten ergibt den Orientierungsbetrag – begrenzt durch Leistungsvermögen.
Selbstbehalt des Pflichtigen
Der Unterhaltspflichtige muss selbst existenzsichernd leben können – notwendiger Selbstbehalt ca. 1.450 € netto (Orientierung 2026).
Pro Kind im Haushalt des Berechtigten steigt der Selbstbehalt des Zahlers pauschal um 150 €.
Trennungs- vs. nachehelicher Unterhalt
Trennungsunterhalt gilt grundsätzlich bis zur Scheidung – oft ohne Befristung während der Trennung.
Nachehelicher Unterhalt setzt zusätzliche Voraussetzungen voraus (z. B. Betreuung gemeinsamer Kinder, Alter, Erwerbsunfähigkeit).